SDH Inzinger

SDH Inzinger

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Firmen, Behörden, Vereine oder vergleichbare Einrichtungen.

1. Angebote/Preise

Unsere Angebote werden in EURO erstellt zzgl. der gesetzlichen MwSt. ( Besonderheiten zur Berechnung der gesetzlichen MwSt bei Lieferungen an Auftraggeber mit Sitz im Ausland bleiben davon unberührt). In allen unseren Angeboten sind die Lieferkosten innerhalb Deutschlands an nur eine durch den Auftraggeber angegebene Lieferadresse enthalten. Lieferungen in das Ausland werden dem Auftraggeber anteilig in Rechnung gestellt. Sämtliche Angebote sind freibleibend.

2. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen werden nach Lieferung der Ware zugestellt und sind binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu begleichen soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Je nach Auftragshöhe können Teilzahlungen (Vorauszahlungen) vor Fertigung der Ware gefordert werden und sind nach Zustellung einer Vorausrechnung sofort fällig. Ein Zahlungsverzug bei einer Vorausrechnung geht zu Lasten des Auftraggebers, insbesondere auch zur Verlängerung ursprünglich vereinbarter Lieferzeiten. Bei uns unbekannten Kunden kann eine Vorauszahlung des kompletten Auftragswertes vor Fertigung der Ware oder eine Lieferung der Ware mit Nachnahme festgelegt werden.

Bei Zielüberschreitungen der Zahlungstermine von Rechnungen/Abschlussrechnungen werden Verzugszinsen in Höhe von 8% bei Geschäftskunden über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.

3. Liefertermine/Lieferfristen

Liefertermine oder Lieferfristen nach Angebot sind für uns verbindlich mit Auftrag und nach Freigabe von Designvorlagen durch den Auftraggeber zur bestellten Ware. Teillieferungen sind zulässig soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

Änderungen der Designvorlage nach Vorgabe durch den Auftraggebers, Zusatzforderungen oder nachträgliche Änderungen des Gesamtauftrages durch den Auftraggebers führt zur Verlängerung vereinbarter Liefertermine/-fristen. Eine Stornierung des Auftrages durch den Auftraggeber ist in
diesen Fällen ausgeschlossen.

Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände verlängert sich die Lieferfrist bzw. der Liefertermin entsprechend. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird der Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung frei.

Der Auftraggeber ist in diesen Fällen berechtigt, von seinem Auftrag zurückzutreten, sofern die voraussichtliche Lieferverzögerung mehr als 14 Arbeitstage andauert. Weitere Ansprüche des Auftragnehmers (z.B. Schadensersatzforderungen) sind ausgeschlossen.

Mit Kenntnis der nicht vorhersehbaren Lieferverzögerungen verpflichtet sich der Auftragnehmer, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren.

Bei sonstigem durch den Auftragnehmer verschuldetem Lieferverzug kann der Auftraggeber nach Stellung einer angemessenen nicht über den Verwendungszeitpunkt hinausgehenden Nachfrist die ihm gesetzlich zustehenden Rechte ausüben. Ersatz entgangenen Gewinns kann er nicht verlangen.

4. Auftragsstornierung

Entsprechend § 312d Abs. 4 BGB besteht unter anderem kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden (Auftraggebers) zugeschnitten sind.

5. Versand

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftragnehmers – ausgenommen bei Versand in das Ausland. In diesem Falle erfolgt der Versand der Ware mit Überschreitung der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland auf Gefahr des Auftragnehmer. Mehrkosten für Expressgut-Versand oder sonstige Eilbeförderungen oder Zusatzversicherungen bei Warenlieferung in das Ausland werden gesondert in Rechnung gestellt.

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur völligen Bezahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber zustehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Auftragnehmers.

7. Beanstandungen

Der Auftraggeber muss die Sendung bei ihrer Ankunft unverzüglich auf Mängel und Transportschäden untersuchen. Offensichtliche Schäden und Mängel muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens binnen acht Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich mitteilen. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist von durch Fertigungs- oder Materialmängel schadhaft, liefern wir nach unserem Ermessen unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers Ersatz, bessern nach oder erteilen eine Gutschrift in Höhe des Rechnungswertes der mangelhaften Ware.

Technisch bedingte oder branchenübliche Abweichungen der gelieferten Ware hinsichtlich der Beschaffenheit, der Farbe, der Maße und des Aussehens stellen keinen Mangel dar. Gleiches gilt für technisch bedingte Abweichungen zwischen Vorlagen, Probemustern und Liefergegenstand. Mängel können nicht beanstandet werden, die auf unzureichende Vorlagen, Muster usw. des Auftraggebers zurückzuführen sind.

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr und beginnt mit dem Erhalt der gelieferten Ware. Ist eine Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist nicht möglich oder lehnt der Auftraggeber die Erteilung einer Gutschrift ab, kann dieser nach seiner Wahl die Minderung des Kaufpreises oder den Rücktritt vom Vertrag verlangen.

8. Änderungen vorgelegter Designs und/oder Originalmustern

Designvorlagen, Originalmuster etc. sind vom Auftraggeber auf Text. Farbe, Größe usw. zu prüfen. Der Auftragnehmer haftet nicht für vom Auftraggeber nicht mitgeteilte Fehler der Vorlagen vor Beginn der Serienfertigung. Fernmündlich aufgegebene Korrekturen und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber.

Bei Änderung nach Freigabe der Designvorlagen oder Originalmustern gehen alle zusätzlich verursachten Kosten zu Lasten des Auftraggebers.

9. Entwürfe, Designs (copyright)

Vom Auftragnehmer erstellt und nicht berechnete Designvorlagen, Entwurfszeichnungen etc. bleiben Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne dessen Genehmigung nicht kopiert, vervielfältigt und Dritten, insbesondere zum Zwecke anderweitiger Nutzung zugänglich gemacht werden (copyright). Diese Vorlagen sind mit Erteilung oder Nichterteilung des Auftrages durch den Auftraggeber zu vernichten.

10. Schutzrechte Dritter

Die Verpflichtung zu prüfen, ob ein Auftrag Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt, obliegt allein dem Auftraggeber. Dieser hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen und den Auftragnehmer sämtliche Schäden zu ersetzen, die durch eine solche Verletzung Rechte Dritter entstehen sollte.

11. Mündliche Vereinbarungen

Alle mündlichen Abmachungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung.

12. Rückgaberecht/Rückgabebelehrung

Rückgaberecht für nach Kundenspezifikation angefertigter Waren oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnittene Waren.

Die Rückgabe der oben genannten Waren ist grundsätzlich ausgeschlossen.

13. Erfüllungsort, Gerichtstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung von UNKaufrecht ist ausgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtstand für sämtliche sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist D-97421 Schweinfurt - für ausländische Geschäftskunden D-1000 Berlin.

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke des Vertrages.

 

SDH | Inh. Kerstin Inzinger | Sudetenstr.3 D-97509 Kolitzheim | USt-IdNr. DE814951789 | Tel.: +49(0)9385-9801198 | Fax: +49 (0)9385-980502